Einsatzart: | B3 |
Kurzbericht: | Heimrauchmelder hat ausgelöst |
Einsatzort: | Müllheim |
Alarmierung: |
Alarmierung per
am Mittwoch, 10.10.2018, um 20:13 Uhr |
Mannschaftsstärke: | k.A. |
eingesetzte Kräfte: |
Organisationen:
Einsatzfahrzeuge: |
Einsatzbericht:
Zu einem ausgelösten Heimrauchmelder wurde die Abteilung Stadt alarmiert. Im 3. Stock eines Wohn und Geschäftshauses hatte der Melde ausgelöst. Nachdem wir uns Zugang zur Wohnung verschafft hatten, wurde eine Verrauchung festgestellt. In einem Zimmer kam es zu einem Entstehungsbrand an einem Holzschemel. Dieser wurde wohl vor kurzen mit Leinöl eingeölt und zusammen mit den Lappen auf die Seite gelegt. Da in Leinöl getränkte Baumwolllappen zu Selbstentzündung neigen kam es zu dem Kleinbrand. Wäre kein Rauchwarnmelder installiert gewesen hätte aus dem Entstehungsbrand schnell ein Wohnungsbrand entwickeln können. Die Wohnung wurde von uns belüftet und der Polizei übergeben.
Hierzu auch die Information des Innenministeriums von 2007
17.04.2007 „Mit Leinöl getränkte Lappen neigen zur Selbstentzündung und sind bei unsachgemäßem Umgang oft Ursache für Brände. Wer seine Hölzer in Haus und Garten mit Leinöl für den Sommer fit macht, sollte die verwendeten Pinsel gut reinigen und die zum Auftragen verwendeten Stofflappen sachgerecht aufbewahren oder entsorgen.“ Das sagte Landesbranddirektor Hermann Schröder am Dienstag, 17. April 2007, in Stuttgart. Mit den sommerlichen Temperaturen beginne auch die Garten- und Terrassenzeit. Viele Menschen würden ihre Gartenmöbel aus Hartholz oder die Holzterrasse auf Hochglanz bringen und mit einem geeigneten Leinöl als Witterungsschutz behandeln. Zum Auftragen und zum Nachbehandeln würden meist Textilstoffe verwendet, die dann mit dem Öl getränkt sind und von denen eine erhebliche Brandgefahr ausgehe. Leinöle würden Fettsäuren und ungesättigte chemische Verbindungen enthalten, die mit Sauerstoff unter Umständen exotherme Verbindungen eingehen. Die dabei entstehende Wärme staue sich in den zusammengeknüllten Stofflappen und könne diese letztlich entzünden. Quelle: Innenministeriums Baden - Württemberg
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